1030_Schwalbengasse-10

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 7954 (Landstraße), 11.7.2012

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 7954 im 3. Bezirk, Katastralgemeinde Landstraße

für das Gebiet zwischen Erdberger Lände, Lechnerstraße, Dietrichgasse, Haidingergasse, Göllnergasse, Schwalbengasse, Erdbergstraße und Wassergasse

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Es wird vorgeschlagen für das Gebiet Schwalbengasse 10-16, sowie Erdbergstraße 35-39 eine Schutzzone zu widmen. Insbesondere das fünfgeschoßige Spätgründerzeithaus Schwalbengasse 10 ist erhaltenswert und zeichnet sich durch seine monumentale und städtebaulich prägenden Erscheinung sowie seiner reichen historistischen Gliederung aus (zwei Runderker, Segment- und Dreiecksgiebel, Attikaaufsatz mit Initialen plastisch eingerahmt, Girlandenschmuck an Fenster und Türen, Baluster und plastischer Parapetdekor). Das daneben befindliche, aus zwei Baukörpern bestehende Objekt Schwalbengasse 12 ist 2geschoßig. Der weitgehend schlichte östliche Baukörper wird durch sein stark profiliertes Kranzgesims und sein Mansarddach geprägt, der westliche Baukörper scheint älteren Datums und besitzt nur ein schlichtes Gurtgesims und ein Walmdach. Das Haus Schwalbengasse 14 ist seines Fassadendekors beraubt, stammt aber vermutlich aus der Spätbiedermeierzeit bzw. Frühgründerzeit.

Neben der Baulücke Schwalbengasse 16 (Ecke Erdbergstraße 37-39, dieses 1875 erbaute Gründerzeithaus wurde vermutlich in den 1980ern abgebrochen) befindet sich das Gründerzeithaus Erdbergstraße 35, das durch seine individuell gestaltete Gründerzeitfassade auffällt (u.a. reicher plastischer Dekor an vier Ädikulafenstern im 3. Geschoß, Girlandenschmuck über Hauptportal, Attikaaufsatz). Gerade in Anbetracht der erhaltenswerten Nachbarhäuser Erdbergstraße 41-45, die ebenso noch nicht als Schutzzone gewidmet sind und darüber hinaus außerhalb des Plangebietes liegen, würden die genannten Häuser eine ansehnliche Schutzzone bilden.

Ebenso wird für die Häuser Erdberger Lände 22-24 eine Schutzzonenwidmung empfohlen. Die Spätgründerzeithäuser mit plastischem Dekor an der Erdberger Lände wurden 1914 vom Architekten Julius Müller erbaut. Auch die in unmittelbarer Nachbarschaft befindlichen, außerhalb des Plangebiets liegenden Gründerzeithäuser Wassergasse 2-14 erachtet unser Verein für erhaltenswert und sollten bei nächster Gelegenheit für eine Schutzzonenwidmung vorgeschlagen werden.

Für all die genannten Objekte wird vorgeschlagen die Bauhöhenwidmung und die Baufluchtlinien dem Bestand anzupassen, was in Bezug auf die Baufluchtlinien insbesondere für das Objekt Schwalbengasse 10 und in Bezug auf die Bauhöhe insbesondere für das Objekt Schwalbengasse 12 nötig wäre.

Weiters wird vorgeschlagen für die genannten Objekte in einer “Besonderen Bebauungsbestimmung” (BB) die höchstzulässige Hauptgeschoßanzahl mit der bestehenden Anzahl der Hauptgeschoße zu beschränken, um dadurch am ehesten den Anreiz für Abbruch und Neubau zu vermeiden. Abschließend wird vorgeschlagen für die hier empfohlenen Schutzzonen die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Fotos: Schwalbengasse 10 und Erdberger Lände 22-24 (Fotograf: Markus Landerer)

 

Mit freundlichen Grüßen

Markus Landerer und Claus Süss
im Namen des Vorstandes
Verein Initiative Denkmalschutz
Streichergasse 5/12, 1030 Wien (ZVR-Nr.: 049832110)
www.initiative-denkmalschutz.at
mobil: 0699 1024 4216

 

Quellen:

  • Dehio Handbuch – Die Kunstdenkmäler Österreichs, Wien II.-IX. und XX. Bezirk.

  • Topographisches Denkmälerinventar, Herausgegeben vom Bundesdenkmalamt, Wien 1993

  • Österreichische Kunsttopographie Band XLIV, Die Kunstdenkmäler Wiens – Die Profanbauten des III., IV:, und V. Bezirkes, Wien 1980 (Hrsg. Bundesdenkmalamt)

An die

Magistratsabteilung 21 A
Rathausstraße 14-16
1010 Wien

ergeht in Kopie an:

  • die Bezirksvorstehung Landstraße
  • an die Mitglieder des Bauausschusses bzw. an die politischen Parteien im 3. Bezirk