1010 Wien

Heumarkt: UNESCO-Welterbe Wien auf “Roter Liste” – Strafanzeige gegen 51 Gemeinderäte, 7.7.2017

UNESCO-Welterbe Wien auf “Rote Liste”: Strafanzeige gemäß § 302 StGB Dringender Verdacht auf Amtsmissbrauch gegen 51 Wiener Gemeinderäte

Initiative Denkmalschutz: List Rechtsanwalts GmbH reicht heute eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft ein

Wien (OTS) – Gestern hat das Welterbekomitee in Krakau das Welterbe “Historisches Zentrum von Wien” auf die “Rote Liste” der gefährdeten Welterbestätten gesetzt. Die weitere Folge ist zweifellos die Aberkennung des Welterbeprädikats. Umso erstaunter musste daher die Öffentlichkeit am 1. Juni zur Kenntnis nehmen, dass 51 Gemeinderäte der SPÖ und Grünen für die Umwidmung des Heumarkt-Areals und somit quasi für die Aberkennung des Welterbeprädikats gestimmt haben. Die List Rechtsanwalts GmbH hat im Namen der Initiative Denkmalschutz die Gemeinderäte mehrmals darüber informiert, dass die Welterbekonvention in Österreich im Gesetzesrang steht (BGBl 60/1993) und die Stadt Wien verpflichtet ist, das Weltkulturerbe zu schützen, zu erhalten und an kommende Generationen weiterzugeben. Durch die Abstimmung am 1.6. hat die Mehrheit der Gemeinderäte diese eindeutigen Pflichten verletzt. Dadurch wurde das Recht der Republik Österreich auf Erhaltung des Welterbes in eklatanter Weise geschädigt. Führen hoheitliche Maßnahmen zur Beschädigung von denkmalgeschützten Gebäuden, so sieht der OGH das Delikt des Amtsmissbrauchs (§ 302 StGB) als erfüllt. Jetzt wird die Staatsanwaltschaft zu prüfen haben, ob das Welterbe, ähnlich wie Denkmäler, strafrechtlichem Schutz unterliegt.

Die Strafanzeige der List Rechtsanwalt GmbH im vollen Wortlaut finden Sie hier.

Rückfragen & Kontakt:
Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz, www.idms.at,
Tel.: 0699/1024 4216; RA Univ.-Doz. Dr. Wolfgang List,
www.ralist.at, Tel.: 0664/4276465

Foto: Blick vom Oberen Belvedere auf des UNESCO-Weltkulturerbe “Historisches Zentrum von Wien” (mit dem aktuell geplanten Hochhausturm); Foto/Visualisierung: Prof. Martin Kupf