1120_Breitenfurter_Strasse_38

Stellungnahme Planentwurf 8099: Breitenfurter Straße 4-44, 25.02.2016

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 8099, Katastralgemeinde Altmannsdorf, 12. Bezirk Meidling

Für das Gebiet zwischen Breitenfurter Straße, Schneiderhangasse, Stegmayergasse, Sonnergasse, Breitenfurter Straße, Altmannsdorfer Straße

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab (und verweisen auf unsere fast gleichlautende Stellungnahme zum Planentwurf 7860 vom 20.11.2012):

Grundsätzliches

Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso mögen die Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand festgelegt werden. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Die Stellungnahme im Detail

Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso mögen die Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand festgelegt werden. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Die Stellungnahme im Detail

Die Häuser in der Breitenfurter Straße 4 bis 44 stammen durchwegs aus dem 19. Jahrhundert. Gemäß dem Schutzzonenmodell Wien aus dem Jahr 1996 wird dieser Straßenabschnitt als “Bereich mit hoher Wahrscheinlichkeit” schutzwürdig ausgewiesen (im aktuellen Planentwurf ist jedoch keine Schutzzone vorgesehen). Auch finden die Häuser Breitenfurter Straße 4 bis 18, 24-26, 30 bis 38 im Dehio-Handbuch der Kunstdenkmäler Österreichs (1996, Hrsg. Bundesdenkmalamt) Erwähnung. Der zweistöckige “Breitenfurter Hof” (so bezeichnet im von Vasenaufsätzen flankierten und geschwungenen Attikaaufsatz) in der Breitenfurter Straße 4 wurde Ende des 19. Jh. erbaut und zeichnet sich durch seine späthistoristisch-secessionistische Fassadengestaltung aus. Das einstöckige Haus Breitenfurter Straße 10 wurde 1896 erbaut und weist eine historistische Fassadengestaltung mit Mittelerker im 1. Stock auf. Mit dem ebenerdigen, zweiachsigen Haus Breitenfurter Straße 8 bilden die beiden Häuser Nr. 8-10 durch die gemeinsame mittige Einfahrt (wohl entstanden durch den Teilabriss des Hauses Nr. 8) eine funktionelle Einheit. Das ebenerdige Haus Breitenfurter Straße 16 weist Fensterrahmungen und ein profiliertes Kranzgesims auf. Das einstöckige Haus Breitenfurter Straße 18 mit den profilierten Fensterrahmen weist feingliedrigen historistischen Fassadendekor und -gliederung auf. Das einstöckige Haus Breitenfurter Straße 24 ist wieder mit einer historistischen Fassadengestaltung versehen (u.a. stark dekoratives Kranzgesims). Die ebenerdigen Häuser in der Breitenfurter Straße 22, 26, 32, 34 (profiliertes Kranzgesims), 38 (Lisenengliederung), 42, 44 sind recht schlicht gestaltet und teilweise verändert (Das Eckhaus Breitenfurter Straße 44 / Altmannsdorfer Straße 75 wird derzeit abgerissen). Schlichte einstöckige Häuser sind die Breitenfurter Straße 30 (profiliertes Kranz- und Gurtgesims) und Breitenfurter Straße 36, ebenso stärker verändert. Die Häuser in der Breitenfurter Straße 4, 10 und 18 sind auf jeden Fall erhaltenswert und die Baufluchtlinien mögen exakt dem Bestand angepasst werden (detto die Höhenwidmungen, die augenscheinlich aber ungefähr dem Bestand entsprechen). Weiters wäre zu prüfen, wie weit eine Schutzzonenwidmung wie im Schutzzonenmodell aus dem Jahr 1996 für den gesamten Straßenzug Breitenfurter Straße 4 bis 44 in Überlegung gestanden ist, umgesetzt werden kann, um den vorstädtischen Charakter mit seinen ein- bis zweigeschoßigen Bauten entlang der Breitenfurter Straße zu erhalten (damit einhergehend wären dann insbesondere die Straßentrakte den Bestandshöhen entsprechend zu widmen und auch die Baufluchtlinien dem Bestand anzupassen). Einige Abschnitte dieses Straßenzuges, vor allem manche ebenerdige Häuser, scheinen auf jeden Fall erhaltenswert im Sinne der Schutzzonenbestimmungen.

Abschließend wird vorgeschlagen bei Festsetzung einer Schutzzone zusätzlich die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Foto: Breitenfurter Straße 10 (mit Erker), Fotograf: Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz

Rückfragehinweis:

Markus Landerer und Claus Süss
Verein Initiative Denkmalschutz
Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien
www.initiative-denkmalschutz.at
mobil: 0699 / 1024 4216