1140 Wien

Stellungnahme Planentwurf 8063E, Penzing: Linzer Straße, Bergmillergasse, 4. Juni 2014

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Nr. 8059, Kat.G. Hütteldorf in Penzing, 1140 Wien

Für das Gebiet zwischen Keißlergasse, Bergmillergasse, Christine-Enghaus-Weg, Linzer Straße, Stockhammerngasse, Helene-Odilon-Gasse und Weinfeldweg

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Einleitung: Zur Gewährleistung des Bestandes der historisch erhaltenswerten Bauten im Plangebiet wird vorgeschlagen – neben der Festsetzung einer Schutzzone – für diese sowohl die Höhenwidmung als auch die bebaubare Fläche exakt dem historischen Bestand anzugleichen. Ebenso wird empfohlen die Anzahl der Hauptgeschoße in einer besonderen Bestimmung (“BB”) gemäß dem Bestand festzuschreiben. Dadurch wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden. Anmerkung: Da in den gültigen Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen sowie im aktuellen Planentwurf keine Bestandshöhen angegeben sind, kann in dieser Stellungnahme nur auf augenfällige Differenzen zwischen Bestandshöhe und Widmungshöhe hingewiesen werden.

Im Plangebiet befinden sich 2 unter Denkmalschutz stehende Objekte (Linzer Straße 417 und 419), diese sind jedoch “nur” vermutlich(!) denkmalschutzwürdig (gemäß § 2a (Bundes-)Denkmalschutzgesetz), eine abschließende Prüfung über die Schutzwürdigkeit fehlt.

Die historisch erhaltenswerten Objekte, bei denen oben angeführte Vorschläge umgesetzt werden sollen, sind:

Linzer Straße 415 (in Schutzzone gelegen), 3geschoßiges späthistoristisches Eckhaus mit zeittypischem, gut erhaltenen Fassadendekor, erbaut 1911 von Matthäus Bohdal. Die bestehende Geschoßanzahl soll im Bebauungsplan festgeschrieben werden (“BB”).

Kindergarten in der Linzer Straße 417 (in Schutzzone gelegen; vermutlich denkmalschutzwürdig, § 2a Denkmalschutz). Ein einstöckiger, breit gelagerter, leicht geknickter traufständiger Bau mit genutetem Erdgeschoß, im 1. Stock mit Lünetten über den Fenstern. gartenseitig verglaste Holzveranda aus dem 4. Viertel des 19. Jahrhunderts. Hier mögen die Baufluchtlinien dem Bestand exakt angeglichen sowie die bestehende Geschoßanzahl in einer besonderen Bebauungsbestimmung festgeschrieben werden (“BB”). Die geplante Höhenwidmung (Bauklasse II = 12 Meter) ist augenfällig zu hoch, diese soll ebenso dem Bestand exakt angepasst werden.


1140 Wien In der Linzer Straße 419 befindet sich die Volksschule der Stadt Wien (in Schutzzone gelegen, vermutlich denkmalschutzwürdig, § 2a Denkmalschutz), die1893/94 von Georg Löwitsch erbaut wurde, ein dreigeschoßiger klinkerverkleideter Baublock mit mächtigem übergiebeltem Mittelrisalit. Hier mögen die Baufluchtlinien dem Bestand exakt angeglichen werden (insbesondere über die gesamte Vorderfront) sowie die bestehende Geschoßanzahl in einer besonderen Bebauungsbestimmung festgeschrieben werden (“BB”).

1140 Wien Bergmillergasse 4 (in Schutzzone gelegen), ehem. Gemeindeschule, später Gastwirtschaft zur alten Schule (1970), 2stöckiger Bau mit historistischer Fassadengliederung. Die bestehende Geschoßanzahl soll im Bebauungsplan festgeschrieben werden (“BB”).

Bergmillergasse 6 (in Schutzzone gelegen), spätbiedermeierliches Vorstadtzinshaus mit hofseitigem Risalit (Aborte) und bemerkenswerten langgestreckten zweigeschoßigen Pawlatschen am Rücktrakt. Hier möge wieder die bestehende Geschoßanzahl in einer besonderen Bebauungsbestimmung (“BB”) festgeschrieben werden.

1140 Wien Ehem. Brauhaus Hütteldorf (“Hütteldorfer Brauerei”) (Geviert: Bergmillergasse 7, Stockhammerngasse 19, Helene Odilon-Gasse, Kreißlergasse, ehem. am alten Mühlbach gelegen, der auf Höhe Bergmillergasse 7 bzw. 8 quer durch das Grundstück in südöstlicher Richtung verlief). Es möge geprüft werden, ob die Reste des ehem. Brauhauses, die beiden Nebengebäude in der Stockhammerngasse 19 bzw. an der Helene Odilon-Gasse , erhalten werden können. Die Reste der Hütteldorfer Brauerei wären als ehemals bedeutender Wirtschaftsbetrieb aus der Jahrhundertwende (19./20. Jh.) ein wichtiges Zeugnis der Wirtschaftsgeschichte Hütteldorfs (ältester urkundlicher Beleg 1599). Erbaut 1899 vom Architekt und Stadtbaumeister Ludwig Zatzka, wurde der Brauereibetrieb 1937 eingestellt. Es wären dann wieder die Baufluchtlinien sowie die Höhenwidmung exakt dem Bestand anzupassen, sowie die Geschoßanzahl in einer besonderen Bebauungsbestimmung festzuschreiben.

1140 Wien In der Jugendsportanlage mit Skaterbahn am Christine Enghaus-Weg befindet sich ein historistischer Gartenpavillon mit zeittypischem Dekor an den Pfeilern, der offenbar ehemals zu einer herrschaftlichen(?) Parkanlage gehört hat. Um den Erhalt dieses historischen Zeugnisses zu sichern wären wieder die Baufluchtlinien sowie die Höhenwidmung exakt dem Bestand anzupassen. Empfohlen wird für diesen Pavillon eine Schutzzone festzusetzen (im Anschluss an die Schutzzone in der Linzer Straße 419).

1140 Wien Das Grundstück in der Bergmillergasse 8 war laut Erläuterungsbericht Teil der ehemaligen Pfarrwiese (S. 9) und ist aktuell noch als Schutzzone ausgewiesen (Ehemals offenbar auch Teil der Parkanlage, zu der der Pavillon im Skaterpark am Christine-Enghaus-Weg gehört hat, vgl. Generalstadtplan 1904 bzw. 1912). Im Planentwurf ist vorgesehen die Schutzzone aufzulassen. Da die Begründung für die Schutzzonenaufhebung im Erläuterungsbericht nicht stimmig sein kann (“da sich auf der Liegenschaft kein schützenswerter Gebäudebestand befindet, erscheint die Ausweisung einer Schutzzone nicht mehr zielführend”), da bei der seinerzeitigen Schutzzonenfestsetzung ebenso kein Gebäudebestand vorhanden war, ist eine Schutzzonenaufhebung solange strikt abzulehnen, solange nicht die Gründe bekannt sind, die damals zur Festsetzung der Schutzzone geführt hatten und eine entsprechende Interessensabwägung stattgefunden hat. Bis dahin darf auch keine bebaubare Fläche ausgewiesen werden (derzeit “Grünland – Erholungsgebiet Parkanlage” gewidmet “Epk”). In diesem Zusammenhang wäre auch die geschichtliche Bedeutung der Umfassungsmauer Christine Enghaus-Weg, Ecke Bergmillergasse 8 zu untersuchen und gegebenenfalls in die Schutzzone aufzunehmen.

1140 Wien

Markus Landerer und Claus Süss
im Namen des Vorstandes
Verein Initiative Denkmalschutz

Fotos: Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz

In dieser Stellungnahme erwähnte Objekte alphabetisch aufgezählt: Bergmillergasse 2, Bergmillergasse 4, Bergmillergasse 6, Bergmillergasse 7, Bergmillergasse 8, Linzer Straße 415, Linzer Straße 417, Linzer Straße 419, Stockhammerngasse 19.

Quellen:
  • Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Wien X. bis XIX. und XXI. bis XXIII. Bezirk (Hrsg. Bundesdenkmalamt), Wien 1996
  • Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band III/2, Wien 13.-18. Bezirk, Salzburg und Wien 1995
  • Kulturgüterkataster der Stadt Wien, “Wien Kulturgut”,http://www.wien.gv.at/kulturportal/public
  • Architektenlexikon Wien 1770 – 1945, http://www.architektenlexikon.at
  • Die Fabriken des Wientals, Auszug aus einem Beitrag von Dr. Gebhard Klötzl, siehe: http://www.1133.at/document/view/id/55
  • Robert Messner, Topographie von Alt-Wien, III. Teil. Die Josefstadt im Vormärz. Historisch-topographische Darstellung der westlichen Vorstädte (nördliche Hälfte) und westlichen Vororte Wiens auf Grund der Katastralvermessung, Wien 1973

Initiative Denkmalschutz
Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
Fuchsthallergasse 11/5
1090 Wien / Vienna
Österreich / Austria
mobil: +43 (0)699 1024 4216
tel/fax: +43 (0)1 310 22 94
www.initiative-denkmalschutz.at
www.facebook.com/initiative.denkmalschutz
email:
(ZVR-Nr.: 049832110)